UVV-Prüfung an Forstseilwinden

wie & was wird geprüft?
- Sichtprüfung an der Winde
- abspulen und Sichtkontrolle des Windenseils
- maximale Zugkraftmessung in der untersten Seillage
- 125% Bremshaltekraft
- Dokumentation & Kennzeichnung

Sicht- und Funktionsprüfung

Bei der Sichtprüfung werden alle wesentlichen Bauteile auf Beschädigung und Vollständigkeit geprüft.
Bei der Funktionsprüfung wird die Zug- und Bremskraft der Winde überprüft, dies erfolgt mittels Prüfstand und elektronischer Datenauswertung.
Sie erhalten eine Dokumentation der Prüfung in Form eines Prüfprotokolls und ein Zugleistungsdiagramm.

Wussten Sie dass Ihre Seilwinde ein prüfpflichtiges Arbeitsmittel ist?

Die jährlich wiederkehrende Prüfung ist geregelt in:
- DGUV Vorschrift 54 §23 (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung)
- TRBS 1201 (Technische Regeln Betriebssicherheit)
- ArbSchG §3 (Arbeitsschutzgesetz)
- der VBG §15 (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)
- der BetrSichV §10, §15 (Betriebssicherheitsverordnung)
- VSG 3.1 §16 (Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz)
"Willsch du schaffe im Holz ganz entspannt,
lass deine Maschinen prüfe, des isch koi Schand"